Wichtige Hinweise

Infektionsschutz:

Bitte beachten Sie, dass der Schule alle Infektionskrankheiten gemeldet werden müsse.

Wie kommt Ihr Kind zu uns?

  • Bei Ihrem Kind wurde der vorrangige sonderpädagogische Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache im Rahmen der AO-sF festgestellt.
  • Ihnen liegt ein Bescheid der Schulaufsicht (Schulamt) vor.
  • Sie wohnen mit Ihrem Kind im Rhein-Kreis Neuss.