Infektionsschutz:
Bitte beachten Sie, dass der Schule alle Infektionskrankheiten gemeldet werden müsse.
Wie kommt Ihr Kind zu uns?
- Bei Ihrem Kind wurde der vorrangige sonderpädagogische Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache im Rahmen der AO-sF festgestellt.
- Ihnen liegt ein Bescheid der Schulaufsicht (Schulamt) vor.
- Sie wohnen mit Ihrem Kind im Rhein-Kreis Neuss.
